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Stefan Esser - Zahntechnik Sachverständige

Kontakt

Sachverständiger des Zahntechniker-Handwerks

Stefan Esser

Gewerbepark Brand 64
52078 Aachen

Kontakt zu Stefan Esser

02 41 - 18 29 19 - 0

Sachverständiger für das Zahntechnikerhandwerk

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Zahntechnikerhandwerk fertigt Gutachten für Gerichte oder Privatpersonen wie Zahnärzte oder Patienten an. In der Regel arbeitet er selbst als Zahntechnikermeister und verfügt entsprechend über langjährige praktische Berufserfahrung und umfassendes Wissen aus der Zahntechnik.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Zahntechnikerhandwerk beurteilt ausschließlich Arbeiten aus der Zahntechnik, nicht aber Arbeiten aus der Zahnmedizin. Er unterliegt der Schweigepflicht. In der Regel werden diese Gutachten bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Partnern angefordert, beispielsweise bei Reklamationen zum Zahnersatz oder auch bei Unstimmigkeiten bei der Rechnung.

Darüber hinaus ist der Rat des Sachverständigen nützlich, wenn es um die Einschätzung noch zu erbringender Leistungen aus dem Kostenvoranschlag oder dem Heil- und Kostenplan geht.

Öffentlich bestellt – gesetzlich geschützt

Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist gesetzlich geschützt (§ 91 der Handwerksordnung oder § 36 der Gewerbeordnung). Die Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für bestimmte Fachbereiche erfolgt durch die Handwerkskammer oder das jeweilige Regierungspräsidium. Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Sachverständiger auch für andere Kammerbezirke zuständig ist. In der Regel werden in Gerichtsverfahren öffentlich bestellte Sachverständige ausgewählt.

Voraussetzung für die Bestellung ist neben der üblichen beruflichen Ausbildung inklusive Meisterbrief die besondere fachliche und persönliche Eignung sowie eine umfangreiche Weiterbildung in juristischen und fachlichen Seminaren.

Für seine Tätigkeit erhält der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine Aufwandsentschädigung nach gesetzlichen Vorgaben.